Willkommen auf der Internetseite www.strafverteidiger-krahl.de


Rechtsanwalt und Fachanwalt PD Dr. jur. Matthias Krahl in Frankfurt/Main


Fachanwalt für Strafrecht

Privatdozent für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzugsrecht



Wir freuen uns über Ihren Besuch und laden Sie gerne ein, die Kanzlei näher kennen zu lernen. Wenn Sie ein juristisches Problem in einer Strafsache oder Bußgeldsache haben, sind Sie hier auf der richtigen Internetseite.


Die Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. Matthias Krahl hat sich auf Strafverteidigungen in fast allen Bereichen des Strafrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Krahl ist ein seit vielen Jahren ausgewiesener Strafrechtler und Privatdozent an der Goethe Universität in Frankfurt/Main. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich langjährig als Verteidiger bundesweit tätig, nicht nur in staatsanwaltlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren vor Strafgerichten, sondern auch in Revisionsverfahren sowie in Strafvollstreckungs- und Strafvollzugssachen bis hin zu Unterbringungen nach dem Maßregelrecht.


Jeder Mandant wird persönlich und kompetent von mir beraten und vertreten vor den Justizbehörden und Gerichten auf qualitativ höchstem Niveau.


Bei Übertragung eines Mandates an meine Kanzlei übernehme ich alle erforderlichen Schritte, um eine bestmögliche Verteidigung für Sie zu gewährleisten. Dies gilt in ganz besonderem Maße in Untersuchungshaftsachen und in Führerscheinangelegenheiten bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis.


Bei der Intensität der Bearbeitung eines Mandates macht es für mich keinen Unterschied, ob es sich um eine vergleichsweise kleine Strafsache wie den Vorwurf eines Ladendiebstahls handelt oder aber um einen schwereren Tatvorwurf z. B. eines Straßenverkehrsdelikts bis hin zu dem harten Tatvorwurf eines Kapitaldelikts, welcher naturgemäß besonderer anwaltlicher Betreuung bedarf.


Besonderer Wert wird von mir darauf gelegt, jedes Mandat als einen ganz individuellen Einzelfall zu begreifen und zu bearbeiten und insbesondere nach außen hin gegenüber den Justizbehörden entsprechend zu vertreten.


Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrungen in Strafsachen verstehe ich es als Fachanwalt für Strafrecht in besonderer Weise auch auf die Bedürfnisse von Mandanten mit Migrationshintergrund im Umgang mit den Justizbehörden einzugehen.


Häufig werden Sie sich den Zeitpunkt, zu dem Sie anwaltlichen Beistand benötigen, nicht aussuchen können. Es entspricht daher meinem Verständnis als Dienstleister, dass Sie mich grundsätzlich bei dringendem Bedarf auch rund um die Uhr erreichen können. Zögern Sie daher in Eilfällen nicht, mich auch mobil zu kontaktieren!


Nehmen Sie auch sonst Kontakt mit uns auf, sobald Sie sich mit einer anstehenden Strafverfolgung befassen müssen. Einen Termin für die Erstberatung erhalten Sie meistens noch am selben Tag! Ich höre mir zunächst Ihr Problem an und schlage Ihnen dann den geeigneten Weg für seine Lösung vor. Als Strafverteidiger nehme ich regelmäßig nach der ersten Besprechung Einsicht in die Ermittlungsakten, um beurteilen zu können, was Ihnen genau zur Last gelegt wird und insbesondere wie die Beweislage aussieht. Entsprechend kann anschließend eine Strategie für Ihre Verteidigung aufgebaut werden. 


Egal, was Ihnen die Ermittler raten - sagen Sie nichts ohne Ihren Strafverteidiger! In dieser Situation ist überlegtes Handeln angeraten, um den ohnehin schon entstandenen Schaden für die eigene Person möglichst gering zu halten.   


Sie haben das Recht, jegliche Aussage bei der Polizei und den Justizbehörden als Beschuldigter zu verweigern. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!

Es ist in vielen Fällen Ihr effektivstes Verteidigungsmittel!


Und: Die vollständige Aussageverweigerung als beschuldigte Person darf nie zu Ihrem Nachteil gewertet werden! Ohne anwaltlichen Rat sollten Sie sich zu der Ihnen vorgeworfenen Tat in keinem Fall äußern. Eine einmal getätigte voreilige Aussage kann und wird - im Gegensatz hierzu - gegen Sie als beschuldigte Person verwendet. Daher sollte eine entlastende Aussage nicht vorschnell getätigt werden, sondern mit Ruhe erstellt werden - möglichst unter Beiziehung eines Rechtsanwalts - und dies grundsätzlich erst nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakten. Gerne übernehme ich diese Aufgabe für Sie!


*Die Erlangung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" unterliegt besonderen Qualitätsstandards. Sie setzt neben einer mindestens dreijährigen Zulassung als Rechtsanwalt besondere theoretische und insbesondere praktische Kenntnisse auf den Gebieten des Strafrechts, des Strafprozessrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts voraus. Fachanwälte müssen durch Prüfungen ihre zusätzliche Berufsfortbildung nachweisen und sind verpflichtet, sich jährlich weiter zu bilden. Der Fachanwaltstitel ist daher ein Garant für eine hohe strafrechtliche Qualität in der Bearbeitung von Mandaten.